Rauchmeldertag 2019


Bundesweiter Rauchmeldertag am Freitag 13. September 2019

 

Unter dem Motto „Verhalten im Brandfall“ steht der diesjährige, bundesweite Rauchmeldertag am Freitag 13. September 2019. Trotz Rauchmeldern sterben immer noch Menschen bei einem Brand, weil sie sich u.a. im Brandfall falsch verhalten.

Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutzte Immobilien

 

In Deutschland brennt es jährlich etwa 200.000 Mal und jeden Monat fallen über 30 Menschen Wohnungsbränden zum Opfer. Ursache ist meist eine Rauchvergiftung. Richtig installierte, regelmäßig gewartete Rauchmelder retten Leben indem sie rechtzeitig vor der tödlichen Gefahr warnen. Bereits seit 2014 sind sogenannte Rauchwarnmelder in Baden-Württemberg durch die Verankerung in der Landesbauordnung Pflicht. Doch nicht nur deshalb, sondern auch und vor allem aus eigenem Interesse appelliert die Feuerwehr die Installation von Rauchmeldern vorzunehmen. Insbesondere viele ältere Senioren sind gefährdet. Sie können nicht mehr so schnell reagieren und vor allem nachts das Bett nicht so einfach verlassen.

 

Bei der Auswahl der Geräte sollte auf qualitativ hochwertige Geräte zurückgegriffen werden. Diese Qualität ist gegeben, wenn das Gerät mit dem sogenannten Q-Label oder dem VdS-Logo gekennzeichnet ist. Diese Geräte haben Ihre Leistungsfähigkeit in umfangreichen Tests in Brandschutzlaboren nachgewiesen.

 

Die Rauchmelder sind in allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen zu installieren, d.h. Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer. Daneben sind diese auch in Rettungswegen zu installieren, das heißt in allen Räumen, die z.B. zwischen dem Kinderzimmer und dem sicheren Ausgang ins Freie liegen. Dies sind typischerweise Flure und Treppenräume.

 

Zuständig für die Installation der Rauchwarnmelder ist immer der Eigentümer – dies gilt sowohl bei selbstgenutztem als auch bei vermietetem Wohnraum. Die Verantwortung zum Erhalt der Betriebsbereitschaft der Geräte –wie z.B. Batteriewechsel, jährliche Wartung- hingegen liegt beim Mieter bzw. Bewohner der Wohnung. Der Eigentümer kann diese jedoch auch selbst übernehmen.

 

Richtiges Verhalten im Brandfall

Nach Alarmierung durch den Rauchmelder zuhause bleiben nur noch rund 120 Sekunden Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Doch die meisten Menschen wissen nicht, wie man sich im Brandfall richtig verhält. Die Menschen geraten schnell in Panik, springen aus dem Fenster oder laufen ins verrauchte Treppenhaus. Dabei gilt: Wenn es in der Wohnung brennt, sollte diese schnellstmöglich verlassen werden. Brennt das Treppenhaus oder ist dies verraucht, bleibt man in der Wohnung und ruft die Feuerwehr über den Notruf 112. Wichtig ist, alle Türen zu schließen, damit Feuer und Rauch nicht in die Wohnung gelangen.

 

Rauchmelder-Falschalarme

Mitbürger erkennen den lauten Signalton eines Rauchmelders in der benachbarten Wohnung. Die Bewohner der betroffenen Wohnung reagieren nicht auf Klingeln und Klopfen an der Wohnungstür. Die Feuerwehr wird über den Notruf 112 alarmiert, kontrolliert die betroffene Wohnung und stellt einen Rauchmelder fest, der ohne erkennbaren Grund ausgelöst hat. Muss der Anrufer die Kosten für den Feuerwehreinsatz nun selbst tragen – oder der Bewohner der Wohnung? Nein, solange die Feuerwehr nicht böswillig alarmiert wird, ist der Einsatz kostenlos; die Kosten trägt die Gemeinde. Daher gilt: Lieber vorsichtshalber einmal mehr die Feuerwehr alarmieren als im entscheidenden Moment keine Hilfe holen.

 

Rauchmelder pflegen und Fehlalarme verhindern

Auch die kleinen Lebensretter brauchen hin und wieder unsere Hilfe. Sofern Ihre Melder nicht bereits über einen Wartungsvertrag durch einen Dienstleister überprüft werden, pflegen und prüfen Sie Rauchmelder regelmäßig, mindestens jedoch alle zwölf Monate nach den Angaben des Herstellers.

 

Zusatz

Weitergehende Informationen, hilfreiche Videos und mehr zum Thema Rauchwarnmelder finden Sie auf dem Verbraucherportal: www.rauchmelder-lebensretter.de, das Portal ist auch beim sozialen Netzwerk Facebook zu finden.