Beschreibung
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Das Land Baden-Württemberg hält bei Feuerwehren insgesamt sieben Anlagen zur Dekontamination Verletzter (liegend) vor. Grundlage der Anlagen bildet die Bundesausstattung
Dekon-P, welche durch zahlreiche Zusatzausrüstung ergänzt wird.
Der Abrollbehälter Dekon-V beinhaltet diese Zusatzausrüstung.
NOT-DEKON
Sind nach einem Schadensereignis Menschen mit gefährlichen Stoffen (ABC) kontaminiert, so ist für die Aufrecherhaltung deren Gesundheit eine rasche Dekontamination erforderlich.
Die Einwirkzeit der Schadstoffe auf den ungeschützten Organismus wirkt sich unmittelbar auf den Schädigungsgrad aus!
Durch ersteintreffende Einheiten ist zeitnah ein Entkleiden anzuleiten sowie eine Notdekontamination mittels Wasserwerfer durchzuführen.
Eine gründliche Dekontamination lässt sich dadurch jedoch nicht gewährleisten. Die Notdekontamination wirkt nur vorbereitend und ersetzt keine umfassende Dekontamination durch
Spezialeinheiten!
Eine Kontaminationsverschleppung in Rettungsmittel, Kliniken usw. ist unbedingt zu verhindern.
DEKONTAMINATIONSPLATZ-VERLETZE
Auf einem "Dekontaminationsplatz-Verletze" können sowohl gehfähige als auch nicht gehfähige Menschen dekontaminiert werden. Dazu kommen parallel sowohl Dekon-P-Anlagen (für
gehfähig Verletzte) als auch eine Anlage zur Liegenddekontamination zum Einsatz.
SCHNITTSTELLEN zur ÖRTLICHEN KRÄFTEN
Die kontaminierten Personen werden durch örtliche Kräfte aus dem Gefahrenbereich gerettet und dem "Dekontaminationsplatz-Verletzte" übergeben.
Nach Abschluss der Dekontamination erfolgt eine Übergabe der dekontaminierten Personen an ein örtlich bereitzustellendes Behandlungskonzept (z.B. Behandlungsplatz, Klinik,
Transportrettungsmittel).
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