Sondersignale: Nicht hektisch, sondern cool!


Mit den ersten Feuerwehrfahrzeugen kamen auch die ersten Sondersignale. Laute Rufe und Glocken machten jedem klar: "Die Feuerwehr kommt, Platz machen"!

An diesem Prinzip hat sich bis heute nur die Technik geändert.

Ansonsten gilt auch heute: Fahrzeugen die mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs sind, ist sofort freie Bahn zu schaffen und Vorrang zu gewähren.

 

Viele Verkehrsteilnehmer verhalten sich nicht richtig, wenn sich im Rückspiegel ein Rettungsfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht  und Signalhorn nähert. Eine sehr verbreitete Fehlreaktion ist das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Hierdurch steigt die Gefahr von (Auffahr-)Unfällen, zudem muss auch das Rettungsfahrzeug abrupt abbremsen.

Auch gut gemeintes Rechts-Ran-Fahren -womöglich in eine Seitenstraße- kann problematisch sein, denn Sie können nicht wissen, ob nicht auch das Einsatzfahrzeug in diese Straße einbiegen muss.

 

Verhalten Sie sich besser nach diesem Grundsatz:

Bleiben Sie ruhig und stellen Sie fest woher das Fahrzeug mit Sondersignal kommt. Versuchen Sie vorauszusehen wohin das Fahrzeug fahren möchte (Blinker). Fahren Sie nun rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie dies mit gesetztem Blinker. Überlegen Sie sich dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug dabei noch genug Platz findet, um die Straße an Ihnen vorbei passieren zu können.

Beachten Sie auch, dass Sie vor einer roten Ampel -selbstverständlich unter Beachtung der kreuzenden Verkehrsteilnehmer und Fußgänger- in die Kreuzung einfahren dürfen, um den Rettungsfahrzeugen Platz zu machen.

 

Martinshorn mitten in der Nacht.... Muss das sein?!

 

Fühlen Sie sich auch gestört wenn Sie nachts durch Martinhorn geweckt werden? Auch Feuerwehrmänner verstehen das, doch die Fahrer von Einsatzfahrzeugen dürfen darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht Menschenleben zu retten oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und dem lauten Martinhorn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben.  Und zwar von Anfang bis Ende der Einsatzfahrt und tagsüber genauso wie Mitten in der Nacht. Es ist allerdings kein willkürliches Gesetz, sondern dient vor allem dazu, Sie als Verkehrsteilnehmer zu schützen. Die frühe Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Manöver und sogar Unfälle zu verhindern.

 

Übrigens:
Die Feuerwehrmänner die nachts lautstark zu einem Brand oder Unfall fahren, waren bis vor wenigen Minuten ebenso im Bett wie Sie, die jetzt durch das Einsatzhorn geweckt werden. Doch im Gegensatz zu Ihnen, die sich nun umdrehen und weiterschlafen können, haben die Feuerwehrleute dazu in den nächsten Stunden keine Gelegenheit und trotzdem müssen die ehrenamtlichen Helfer am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie.